Fluggastrechte bei Verspätung / Stornierung


Anspruch auf Entschädigung / Ausgleichszahlung im Falle von Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung entsprechend der EU-Verordnung 261/2004/EG.

√ Anspruch besteht

X Anspruch besteht nicht

Grundsätzlich

√ Flüge von EU-Fluglinien (z.B. Lufthansa, Condor, Easyjet, KLM, TAP, Air France)

√ Flüge von EU-Flughäfen mit Nicht-EU-Fluglinie (z.B. Hamburg -> Antalya / Dubai)

X Rückflug mit Nicht-EU-Fluglinie (z.B. Istanbul -> Hamburg mit Turkish Airlines)


Buchung / Bezahlung

√ Flug im Rahmen einer Pauschalreise

√ Kinder, sofern nicht kostenlos befördert

√ Flug aus Guthabenmeilen

X Sondertarife (Presse, Reisebüromitarbeiter)

X kostenlose Beförderung (z.B. Säuglinge)

Anschlussverkehrsmittel

√ Anschlussflug verpasst (einheitliche Buchung)

X Anschluss verpasst (z.B. separat gebuchter Flug / anderes Verkehrsmittel)


Ursachen

√ Technischer Defekt am Fluggerät

√ Mangel an Personal / Flugzeugen

√ Schäden durch Flughafenbetreiber

√ Umbuchung wegen Überbuchung

X Wetter (z.B. Nebel, Vulkanausbruch)

X Organisierter Streik

X Vogelschlag

Anspruchshöhe (pro Fluggast)

Verspätung in Stunden / Entfernung zum Endziel

2 Stunden bis 1500 km zum Endziel: 250 €

3 Stunden bis 3500 km zum Endziel oder innerhalb EU: 400 €

4 Stunden größer als 3500 km zum Endziel (nicht EU): 600 €


Annullierung / Nichtbeförderung / Entfernung zum Endziel

bis 1500 km zum Endziel: 250 €

bis 3500 km zum Endziel oder innerhalb EU: 400 €

größer als 3500 km zum Endziel (nicht EU): 600 €

Bei Ersatzflug

nicht später als 2 Stunden bis 1500 km: 125 €

nicht später als 3 Stunden bis 3500 km / EU: 200 €

nicht später als 4 Stunden größer 3500 km / nicht EU: 300 €

Beispiele Entfernung

Hamburg - München: 250 €

Hamburg - Rom: 250 €

Hamburg - Barcelona: 250 €

Hamburg - Palma de Mallorca: 400 €

Hamburg - Tunis: 400 €

Hamburg - Gran Canaria: 400 €

Hamburg - Antalya: 400 €

Hamburg - Hurghada: 600 €

Hamburg - Dubai: 600 €

Hamburg - New York: 600 €

Hamburg - Rio de Janeiro: 600 €

! Gut zu wissen !

Ein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch die Fluggesellschaft besteht nach Auffassung vieler Gerichte nur, wenn sich die Fluglinie mit der Zahlung in Verzug befunden hat. Es ist daher sinnvoll, den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zunächst gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen und eine Zahlungsfrist von 2 Wochen zu setzen. Für eine Erstattung von Kosten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ist dies nicht erforderlich.



Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung verjährt binnen 3 Jahren (zum Jahresende).


Gepäckbeschädigung / Gepäckverlust


Im Fall von Gepäckschäden oder Gepäckverlust können Schadensersatzansprüche gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Ob die Fluggesellschaft selbst oder ein Dritter (z.B. der Flughafenbetreiber) den Schaden zu verantworten hat, ist dabei unerheblich. Die Ansprüche sind auf ca. 1400 € pro Fluggast beschränkt.

! Wichtig !

Melden Sie die Schäden bzw. den Verlust am Zielflughafen der Fluggesellschaft und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Am Besten in Anwesenheit eines Zeugen. Eine schriftliche Anzeige muss bei Beschädigungen binnen 7 Tagen, bei verspätetem Gepäck binnen 21 Tagen erfolgen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Die Hinweise auf diesen Seiten dienen nur einer ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.




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